Quinta Hotel-Chatbot

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MeetMe23

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weston Investments a.s.
(im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“)

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die von der Gesellschaft Weston Investments a.s., Strašnická 3165/1b, Záběhlice 102 00, Prag 10, Ident. Nr. 246 88 088, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag unter der Nummer B 16254 (im Folgenden „Hotelier“ genannt), mit Dritten im Rahmen des in Artikel 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Geschäftsgegenstands.

 

  1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

1.1 Der Hotelbetreiber betreibt das Hotel MeetMe23 (im Folgenden „Hotel“ genannt), das sich unter folgender Adresse befindet: Washingtonova 1568/23, 110 00 Prag 1, Nové Město, Tschechische Republik.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Dritten, auf deren Grundlage der Hotelbetreiber im Rahmen des Hotelbetriebs:
– bietet Beherbergungsdienstleistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen (insbesondere Verpflegungsdienstleistungen) an;
– vermietet Räumlichkeiten für Sitzungen, Konferenzen oder sonstige Veranstaltungen und erbringt begleitende Dienstleistungen (insbesondere Verpflegungsdienstleistungen) (im Folgenden „Dienstleistungen“ genannt).

 

  1. Vertragspartner

2.1 Vertragspartner ist einerseits der Hotelbetreiber und andererseits eine natürliche oder juristische Person, die entweder das Angebot des Hotelbetreibers – die Zimmerreservierung – bestätigt oder gegebenenfalls eine Bestellung beim Hotelbetreiber aufgegeben hat (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt).

2.2. Wenn der Vertragspartner Leistungen im Namen einer anderen Person und/oder mehrerer Personen („Gäste“) bucht und/oder eine Bestellung aufgibt, ist er auch in diesen Fällen Vertragspartner und haftet für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung seitens der Gäste, auf die sich die jeweilige Bestellung und/oder Bestätigung bezieht. Dies gilt auch dann, wenn der Hotelbetreiber ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt, die Kosten für die Leistungen von den Gästen einzufordern; der Vertragspartner ist stets Gesamtschuldner für alle Verbindlichkeiten der Gäste gegenüber dem Hotelbetreiber.

2.3 Sofern der Vertragspartner die Buchung nicht für sich selbst, sondern für Dritte vornimmt und dies in seiner Anfrage und/oder in der Angebotsbestätigung eindeutig angibt, wird der Hotelbetreiber die Kosten für die Dienstleistungen von den Gästen einfordern und nicht vom Vertragspartner, es sei denn, die Gäste kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder gar nicht nach. Die in der Bestellung des Vertragspartners angegebenen Daten zu den Gästen sind weder verbindlich noch maßgeblich; verbindlich und maßgeblich sind ausschließlich die in der Angebotsbestätigung aufgeführten Angaben.

2.4 Für Schäden, die von Gästen verursacht werden, sowie für Kosten, die von den Gästen zu tragen sind (z. B. Minibar, Pay-TV), haftet der Vertragspartner.

2.5 Der Hotelbetreiber ist berechtigt, von den Gästen bei der Anmeldung oder im Voraus die Angabe ihrer Kreditkartendaten zu verlangen. In diesem Fall haftet die Person, deren Kreditkartendaten gespeichert wurden, ebenfalls gesamtschuldnerisch für die Begleichung aller Kosten und Schäden, die im Zusammenhang mit den vom Hotelbetreiber zugunsten eines oder mehrerer Gäste erbrachten Leistungen entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kreditkarteninhaber nachweist, dass die Kreditkartendaten dem Hotelbetreiber ohne sein Wissen und gegen seinen Willen übermittelt wurden.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1 Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen kommt ein Vertrag zwischen dem Hotelbetreiber und dem Vertragspartner zustande:
– Auftragserteilung durch den Vertragspartner; und/oder
– Vorlage eines Angebots durch den Hotelbetreiber auf der Grundlage einer Bestellung des Vertragspartners; und
– Annahme dieses Angebots durch die andere Vertragspartei.

3.2 Die Bestellung des Vertragspartners kann schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgen, sofern sie den Aufenthaltszeitraum und die Anzahl der Gäste enthält. Die der Buchung des Vertragspartners beigefügten Geschäftsbedingungen werden nicht berücksichtigt und sind nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, der Hotelbetreiber hat in seiner Bestätigung die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen erläutert.

3.3 Das Angebot des Hotelbetreibers (im Folgenden „Angebot“) muss ausschließlich schriftlich erfolgen, wozu auch E-Mail und/oder eine elektronische Kopie zählen. Die Zimmerreservierung (Bestätigung des Angebots) durch den Vertragspartner (im Folgenden „Bestätigung“) muss ausschließlich schriftlich erfolgen, wozu auch E-Mail und/oder eine elektronische Kopie zählen.

3.4 Die vom Hotelbetreiber im Angebot genannten Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Hotelbetreiber und dem Vertragspartner, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen ergänzenden Bedingungen stehen.

3.5 Die im Angebot enthaltenen Bestimmungen haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.6 Leistungen, die der Vertragspartner in seiner Buchung nicht ausdrücklich angegeben hat (z. B. Parken), muss das Hotel nicht bereitstellen. Verlangt der Gast Leistungen, die nicht Bestandteil der Buchung des Vertragspartners waren, kann das Hotel diese erbringen. In diesem Fall ist der Vertragspartner ebenfalls verpflichtet, die dem Gast dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.

3.7 Der Vertragspartner gibt in seiner Buchung die verbindliche Anzahl der in jedem Zimmer untergebrachten Gäste an. Der Hotelbetreiber ist berechtigt, die Anmeldung zum Aufenthalt abzulehnen, wenn in dem gemieteten Zimmer mehr Personen untergebracht werden sollen, als in der Buchung angegeben ist. Stellt der Hotelbetreiber fest, dass tatsächlich mehr Personen im Zimmer untergebracht sind, als im Angebot angegeben, kann er entscheiden, dem Vertragspartner entweder einen Aufpreis in Rechnung zu stellen oder die Räumung des Zimmers anzuordnen.

3.8 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Gast diese Vertragsbedingungen akzeptiert, sich mit den Datenschutzbestimmungen vertraut macht und sich zur Einhaltung dieser auf der Website aufgeführten Vertragsbedingungen verpflichtet; Ein Verstoß gegen diese Vertragsbedingungen seitens des Gastes gilt als Verstoß seitens des Vertragspartners selbst.

 


  1. Bezahlung der Dienstleistungen


4.1 Die Preise für die Leistungen, die der Vertragspartner beim Hotelbetreiber für sich selbst und/oder für Gäste bestellt hat, sind im Angebot oder in der Bestätigung aufgeführt. Darüber hinaus können sich die Preise nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anderen Dokumenten und Informationen richten, die dem Vertragspartner und/oder dem Gast zur Verfügung gestellt wurden.

4.2 Die im Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Preise für Dienstleistungen basieren auf den Informationen, die der Vertragspartner dem Hotelbetreiber im Rahmen seiner Buchung zur Verfügung gestellt hat. Der Hotelbetreiber ist berechtigt, den Preis einseitig zu erhöhen, wenn der Vertragspartner es versäumt hat, Angaben zu machen, die für die Preisgestaltung von Bedeutung sind (z. B. Anreise mit einem Haustier).

4.3 Alle Beträge verstehen sich ohne die jeweils geltende Mehrwertsteuer, sofern der Hotelbetreiber nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben hat.

4.4 Alle Zahlungen müssen in der im Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Währung erfolgen. Wenn der Vertragspartner und/oder der Gast die Rechnung in bar begleichen möchte, kann er dies im Hotel in den Währungen CZK und EUR tun. Der Rechnungsbetrag ist auf der Rechnung in CZK ausgewiesen. Für eine eventuelle Umrechnung, die für die Barzahlung der Leistungen erforderlich wäre, wendet der Hotelier den am Anreisetag des Gastes gültigen offiziellen Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank an.

4.5 Wenn der Vertragspartner und/oder der Gast per Banküberweisung bezahlt, muss er die auf der Rechnung angegebenen Bankdaten verwenden; das Bankkonto lautet auf die Rechnungswährung. Bankgebühren und Wechselkursrisiken trägt der Vertragspartner oder der Gast. Der Vertragspartner oder Gast ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen. Ist auf der Rechnung keine solche Frist angegeben, muss die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt durch den Vertragspartner beglichen werden.

4.6 Wenn der Vertragspartner und/oder der Gast mit Kreditkarte bezahlt und/oder dem Hotelbetreiber seine Kreditkartendaten zur Sicherung der Buchung mitgeteilt hat, ist der Hotelbetreiber berechtigt, jederzeit nach Ablauf der Frist für die kostenlose Stornierung der Buchung (siehe § 5 dieser Geschäftsbedingungen) den im Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Betrag von der entsprechenden Kreditkarte abzubuchen.

4.7 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Hotelbetreiber Kreditkarten bestimmter Kreditkartenaussteller möglicherweise nicht akzeptiert. Es obliegt dem Vertragspartner, auf der Website zu überprüfen, ob der Hotelbetreiber Kreditkarten bestimmter Kreditkartenaussteller akzeptiert.

4.8 Der Hotelbetreiber ist berechtigt, vor der Ankunft eine Anzahlung oder die Zahlung des gesamten Betrags zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vom Hotelbetreiber in der Rechnung aufgeführten Leistungen innerhalb der auf dieser Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen, wobei das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Hotelbetreibers maßgeblich ist.

4.9 Kommt der Vertragspartner und/oder der Gast seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind der Vertragspartner und der Gast verpflichtet, für jeden Tag des Verzugs oder einen Teil davon eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags zu zahlen; die Schadensersatzansprüche des Hoteliers bleiben davon unberührt.

 

  1. Aufhebung


5.1 Der Vertragspartner und/oder der Gast können die Buchungsbestätigung jederzeit stornieren, müssen jedoch die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung festgelegten Stornierungsgebühren beachten.

5.2. Der Vertragspartner und/oder der Gast hat das Recht, die Buchung von Leistungen gemäß den folgenden Stornierungsbedingungen ganz oder teilweise zu stornieren:

5.2.1. Standardsatz
a) Wird die Stornierung mindestens 2 Tage vor dem Tag, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, mitgeteilt, werden 0 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

b) Wird die Stornierung weniger als 2 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns mitgeteilt oder erscheint der Gast nicht, werden 100 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

5.2.2. Irreversibler Satz
a) Dem Vertragspartner und/oder dem Gast wird jederzeit eine Anzahlung in Höhe des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

 

  1. Ankunft, Abreise


6.1 Unter dem Begriff „Check-in“ ist im Sinne dieser Geschäftsbedingungen die persönliche Anmeldung des Gastes an der Hotelrezeption und die Aushändigung der Zugangskarten für sein Zimmer zu verstehen. Unter dem Begriff „Check-out“ versteht man im Sinne dieser Geschäftsbedingungen die Begleichung des geschuldeten Betrags durch den Vertragspartner und/oder den Gast zugunsten des Hotels, die Freigabe der vom Gast belegten Zimmer sowie die Rückgabe aller Schlüsselkarten für die Hotelzimmer.

6.2 Bei der Anmeldung zum Aufenthalt ist der Gast verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine Buchungsbestätigung sowie eine gültige Kreditkarte vorzulegen. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Kreditkartendaten gespeichert werden, um die Ansprüche des Hotelbetreibers gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Gast zu sichern. Der Hotelier ist zudem berechtigt, die Visa von Gästen zu überprüfen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in der Tschechischen Republik visumpflichtig sind, und mit Zustimmung des Gastes eine Kopie davon in die Akte aufzunehmen. Der Hotelier ist berechtigt, die Anmeldung abzulehnen, wenn der Gast die in diesem Absatz genannten Anforderungen hinsichtlich der Identifizierung und der Vorlage von Dokumenten nicht oder nicht vollständig erfüllt.

6.3 Der übliche Check-in-Zeitpunkt ist um 14:00 Uhr MEZ. Der Hotelbetreiber behält sich das Recht vor, dem Gast das Zimmer erst zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben, falls dies aus betrieblichen Gründen seitens des Hotels nicht möglich ist.

6.4 Die übliche Check-out-Zeit ist um 11:00 Uhr MEZ. Wenn der Gast einen späteren Check-out wünscht, muss er diesen Wunsch spätestens bis 11:00 Uhr MEZ am Tag vor der Abreise an der Rezeption anmelden. Der Hotelbetreiber ist berechtigt, den Antrag des Gastes abzulehnen, falls das Zimmer verspätet übergeben wurde.
6.5 Wenn der Gast das Zimmer später verlässt, ist er verpflichtet, die folgenden Kosten zu tragen:
a) Hat der Gast dem Hotelier eine verspätete Abreise gemäß Artikel 63 dieser Geschäftsbedingungen angekündigt hat und der Hotelier keine Einwände dagegen erhoben hat, ist der Gast verpflichtet, dem Hotelier für eine Abreise vor 15:00 Uhr am Abreisetag 50 % des jeweiligen Tagespreises pro Zimmer gemäß dem aktuellen Standardpreis zu zahlen. Wird das Zimmer am Abreisetag nach 15:00 Uhr geräumt, ist der Gast verpflichtet, 100 % des Tagespreises pro Zimmer gemäß der Buchungsbestätigung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.6 Gäste, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben („Minderjährige“), müssen von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat („Erwachsener“) und mit dem Minderjährigen in einem familiären Verhältnis steht; Zum Nachweis dieser Tatsache legt der Gast seinen Reisepass oder Personalausweis sowie den Reisepass oder Personalausweis des Minderjährigen vor.
Der Hotelier darf weder einen Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen noch einen Minderjährigen in Begleitung eines Erwachsenen, der nicht mit ihm in einem familiären Verhältnis steht, einchecken; der Anspruch des Hotels auf Zahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

 

  1. Parken


7.1 Das Hotel verfügt über keine eigenen Parkplätze.

 

  1. Rauchen


8.1 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels, einschließlich der Zimmer, strengstens verboten. Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass auch das Rauchen „aus dem Fenster“ strengstens verboten ist. Orte, an denen das allgemeine Rauchverbot aufgehoben ist, sind entweder gekennzeichnet, oder Sie können sich an der Rezeption darüber informieren.

8.2 Der Gast und der Vertragspartner haften gegenüber dem Hotelier für alle Kosten, Schäden und Bußgelder, die dem Hotelier dadurch entstehen, dass der Gast an Orten raucht, an denen dies verboten ist; Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, haften der Gast und der Vertragspartner gegenüber dem Hotelier gesamtschuldnerisch für Kosten, die dem Hotelier im Zusammenhang mit dem Austausch von Textilien, Teppichen oder anderer Ausstattung entstehen, deren Geruch durch das Rauchen des Gastes beeinträchtigt wurde. Der Gast ist verpflichtet, dem Hotelbetreiber den entgangenen Gewinn (gemäß dem Preislistenpreis) für das Zimmer zu erstatten, das nach Ansicht des Hotelbetreibers nicht vermietet werden kann oder das von einem anderen Gast aufgrund des Nikotingeruchs abgelehnt wurde und gelüftet werden muss; Die Zahlungsverpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Dauer der Belüftung, die zur Beseitigung des Nikotingeruchs erforderlich ist, und kann auch mehrere Tage dauern.

8.3 Wenn der Gast der Aufforderung des Hotelbetreibers, das Rauchen einzustellen, nicht nachkommt, ist der Hotelbetreiber berechtigt, den Gast aus dem Hotel zu verweisen und das Zimmer räumen zu lassen, ohne dadurch seinen Anspruch auf die Bezahlung der erbrachten Leistungen zu verlieren.

8.4 Hat der Gast durch Rauchen einen Feueralarm ausgelöst, und zwar an einem Ort, an dem das allgemeine Rauchverbot nicht aufgehoben ist, so tragen der Gast und/oder der Vertragspartner alle Kosten, die dem Hotelier im Zusammenhang mit diesem Feueralarm entstanden sind.

8.5 Auch an Orten, an denen das allgemeine Rauchverbot aufgehoben wurde, ist der Gast verpflichtet, darauf zu achten, dass er das Eigentum des Hoteliers oder Dritter nicht durch Feuer, Asche, Rauch oder Zigarettenkippen verschmutzt und/oder beschädigt. Der Gast ist verpflichtet, für alle verursachten Schäden Ersatz zu leisten.

 

  1. Haftung des Gastes für Schäden

9.1 Der Gast hat jegliches Verhalten zu unterlassen, das zu Schäden am Eigentum des Hotels oder Dritter führen könnte.

9.2 Verursacht der Gast durch sein Handeln, seine Unterlassung oder seine Fahrlässigkeit einen Schaden – auch dadurch, dass er einer unbefugten Person den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Hotels ermöglicht –, ist er verpflichtet, diesen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

9.3 Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der tatsächlichen Höhe des entstandenen Schadens gemäß § 2894 ff. und § 2900 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., des Bürgerlichen Gesetzbuchs.



9.4 Das Hotel ist berechtigt, die sofortige Begleichung der Kosten vor Ort in bar oder auf andere Weise zu verlangen. Wenn der Gast den Schaden nicht begleicht, kann dies zur sofortigen Beendigung seines Aufenthalts führen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge besteht.

 

  1. Ausstattung des Hotelzimmers, Reinigung


10.1 Die gesamte im Hotel befindliche Ausstattung und Einrichtung, einschließlich der zum Verbrauch bestimmten Gegenstände, ist Eigentum des Hotels und ausschließlich für die Nutzung im Hotel bestimmt. Insbesondere die bereitgestellten Hausschuhe, Bademäntel, Elektrogeräte oder Kosmetikartikel sind nach der Abreise des Gastes im Zimmer zu belassen, sofern sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurden.

10.2 Der Hotelbetreiber ist berechtigt, alle fehlenden Ausstattungsgegenstände und Zubehörteile in die dem Vertragspartner und/oder Gast ausgestellte Rechnung aufzunehmen bzw. die bei der Anmeldung angegebenen Kreditkartendaten zu verwenden und den entsprechenden Betrag von dieser Kreditkarte abzubuchen.

10.3 Kostenpflichtige Leistungen, die vom Hotelbetreiber oder von Dritten angeboten werden und die der Gast vor, während oder nach seinem Aufenthalt in Anspruch nehmen kann (z. B. Transport, Shuttleservice), werden der Rechnung des Gastes belastet und müssen vom Gast oder vom Vertragspartner beglichen werden. Dies gilt nicht nur für Leistungen, von denen der Hotelier zum Zeitpunkt der Abreise weiß, dass der Gast sie in Anspruch genommen hat, sondern auch für Leistungen, von denen er erst nach der Abreise des Gastes Kenntnis erlangt. In diesem Fall kann der Hotelier ebenfalls die bei der Anmeldung angegebenen Kreditkartendaten verwenden und den entsprechenden Betrag der betreffenden Kreditkarte belasten.

10.4 Der Gast und/oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotelbetreiber für jeglichen Verlust oder jede Beschädigung der Ausstattung im Hotelzimmer, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Gastes verursacht wurde. Dies gilt nicht für Verbrauchsartikel.

10.5 Der Reinigungsdienst reinigt die Zimmer täglich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr; Zimmer, an deren Tür ein Schild mit der Aufschrift „Bitte nicht stören“ hängt, werden nicht gereinigt. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Zimmerreinigung zu einer bestimmten Uhrzeit.

 

  1. Frühstück


11.1 Hat der Gast Anspruch auf Frühstück, ist er verpflichtet, sich zu der vom Hotelbetreiber festgelegten Zeit in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des Hotels zum Frühstück einzufinden.

11.2 Außerhalb der vom Hotelbetreiber festgelegten Zeiten für das Frühstück und/oder an einem anderen Ort kann das Frühstück nur dann bestellt werden, wenn der Gast seinen Wunsch spätestens bis 20:00 Uhr des Vortages an der Hotelrezeption mitteilt, der Hotelbetreiber dies bestätigt und der Gast sich bereit erklärt, die zusätzlichen Kosten in Höhe von zu übernehmen. Der Hotelbetreiber wird sich zudem bemühen, für Gäste, die das Frühstück reserviert und bezahlt haben, ein Frühstückspaket zum Mitnehmen bereitzustellen. Über dessen Zusammensetzung entscheidet ausschließlich der Hotelbetreiber. Der Gast hat keinen Anspruch auf bestimmte Lebensmittel oder Zubereitungsarten.

11.3 Über die Zusammensetzung des Frühstücks entscheidet der Hotelbetreiber. Der Gast kann nicht verlangen, dass ihm bestimmte Speisen oder Getränke serviert oder auf besondere Weise zubereitet werden. Sofern es die Möglichkeiten des Hotels zulassen, kann den besonderen Wünschen des Gastes entsprochen werden; hierfür kann jedoch ein Aufpreis berechnet werden.

11.4 Wenn ein Gast aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seiner Religionszugehörigkeit eine spezielle Verpflegung benötigt, kann er dies an der Hotelrezeption melden; der Hotelbetreiber wird sich bemühen, diese Verpflegung bereitzustellen, der Gast hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf.

11.5 Der Hotelier ist berechtigt, die Zeiten für das Frühstück kurzfristig zu ändern oder das Frühstück an einen anderen Ort zu verlegen, insbesondere wenn im Hotel eine Veranstaltung stattfindet.

11.6 Es ist nicht gestattet, Speisen aus dem Frühstücksraum mitzunehmen; dies gilt auch für Teebeutel und Kaffeepäckchen. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass die Zubereitung und das Mitnehmen von Lunchpaketen nicht gestattet sind. Der Hotelier wird sich jedoch bemühen, dem Gast ein solches Lunchpaket zuzubereiten; er kann die Erstattung der dafür entstandenen Kosten verlangen.

 

  1. Haustiere


12.1 Der Gast darf Haustiere in seinem Hotelzimmer mitbringen. Der Gast ist verpflichtet, sein Haustier an der Hotelrezeption anzumelden und einen eventuellen Aufpreis dafür zu entrichten.

12.2 Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Haustier keine Gefahr für andere Hotelgäste oder das Hotelpersonal darstellt. Er muss die Bedenken Dritter berücksichtigen, auch wenn er sein Haustier selbst nicht als gefährlich ansieht. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, Haustiere an der Leine zu führen, gegebenenfalls mit Maulkorb, und sie stets unter Aufsicht zu halten.

12.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, die er mit ins Hotel gebracht hat.

12.4 Der Hotelbetreiber oder seine Mitarbeiter sind berechtigt, Haustiere in Verwahrung zu nehmen oder deren Ruhigstellung durch einen Arzt oder einen Polizeibeamten veranlassen zu lassen, sofern der Hotelbetreiber der Ansicht ist, dass das Tier eine objektive Gefahr für andere Gäste oder das Personal darstellt und der Gast nicht in der Lage ist, das Tier unter Kontrolle zu bringen, oder es nicht rechtzeitig gefunden wird.

 

 

  1. Concierge-Service


13.1 Der Hotelbetreiber bietet sogenannte Concierge-Dienstleistungen in einem von ihm festgelegten Umfang an. Der Hotelbetreiber ist berechtigt, diesen Umfang zu ändern, insbesondere die Erbringung bestimmter Concierge-Dienstleistungen auszusetzen. Zu den Concierge-Dienstleistungen gehören unter anderem die Vermittlung von Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen, die Organisation von Transportdienstleistungen und die Reservierung von Tischplätzen in Restaurants.

13.2 Stellt das Hotel einen Concierge-Service kostenlos zur Verfügung, haftet der Hotelbetreiber nicht für eventuelle Fehler bei der Reservierung oder Bestellung. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf irgendeine Entschädigung.

 

  1. Allgemeine Rechte und Pflichten des Gastes


14.1 Der Hotelbetreiber hat in allen Räumlichkeiten des Hotels das Recht, für die Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen. Dieses Recht kann gegenüber dem Gast auch von den Mitarbeitern des Hotelbetreibers geltend gemacht werden.

14.2 Der Gast ist verpflichtet, sich in den öffentlichen Bereichen des Hotels rücksichtsvoll zu verhalten und darauf zu achten, dass er andere Gäste nicht stört oder belästigt. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, in den öffentlichen Bereichen des Hotels angemessene Kleidung zu tragen und die Lautstärke seiner Äußerungen der Umgebung anzupassen.

14.3 Der Gast ist verpflichtet, die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) einzuhalten. Hält der Gast die Nachtruhe auch dann nicht ein, nachdem er vom Hotelpersonal auf die von ihm verursachten Ruhestörungen hingewiesen wurde, ist der Hotelbetreiber berechtigt, das Zimmer räumen zu lassen und den Gast aus dem Hotel zu verweisen; die Ansprüche des Hotelbetreibers gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Gast bleiben davon unberührt.

14.4 Wenn der Gast das Hotelzimmer verlässt – dies gilt auch beim Auschecken –, muss er sicherstellen, dass im Badezimmer keine Wasserhähne offen stehen und im Zimmer kein offenes Feuer brennt. Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners und/oder des Gastes.

14.5 Der Hotelier ist berechtigt, ein von einem Gast bewohntes Zimmer zu betreten, insbesondere zum Zwecke der Zimmerreinigung, des Handtuchwechsels und des Nachfüllens verbrauchter Kosmetikartikel.

14.6 Der Gast hat die Möglichkeit, seine persönlichen Gegenstände, die er vor Verlust schützen möchte, im Zimmersafe oder im Hotelsafe zu verwahren; diese Safes werden vom Hotelbetreiber nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt; Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung und/oder Funktionsfähigkeit dieser Safes. Der Hotelbetreiber haftet in keinem Fall für den Verlust, auch nicht dann, wenn diese persönlichen Gegenstände in einem der Safes aufbewahrt wurden. Die Bestimmungen der §§ 2946–2949 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb. finden keine Anwendung.

14.7 Der Hotelbetreiber kann Dritte mit der Ausübung seiner Rechte und Pflichten beauftragen, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den einzelnen Verträgen und/oder den geltenden Rechtsvorschriften ergeben; soweit es sich um Mitarbeiter des Hotelbetreibers handelt, sind diese in jedem Fall dazu berechtigt.

14.8 Im Hotel steht den Gästen ein kostenloser Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf den Internetzugang; der Hotelbetreiber kann den Internetzugang aussetzen oder drosseln. Bei der Nutzung des Internets ist der Gast verpflichtet, keine Internetinhalte aufzurufen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, und keine Handlungen im Internet vorzunehmen, die in technischer oder inhaltlicher Hinsicht rechtswidrig sind. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Hotelbetreiber ein berechtigtes Interesse daran hat, sogenannte Clickstreams und gegebenenfalls Informationen über Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hoch- und Herunterladen von Daten zu speichern. Bei Bedarf kann er diese den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen, sofern er von diesen Behörden zu einer solchen Zusammenarbeit aufgefordert wird. Der Hotelbetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, bestimmte Seiten vorab zu filtern oder zu sperren, insbesondere im Falle von Streaming-Diensten und Plattformen zum Austausch von Dateien.

 

  1. Datenschutz


15.1 Der Hotelbetreiber schützt konsequent und langfristig die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Besucher seiner Website, seiner Kunden, Lieferanten und weiterer Personen. Alle vom Hotelbetreiber in diesem Bereich getroffenen und umgesetzten Verfahren und Maßnahmen richten sich strikt nach den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre.

 

  1. Schlussbestimmungen


16.1 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so wird dieser Vertrag in Übereinstimmung mit tschechischem Recht geschlossen, und sowohl der Vertrag als auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen tschechischem Recht, vorausgesetzt, dass (a) der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Tschechischen Republik hat oder (b) sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat liegt, der kein EU-Mitgliedstaat ist. Hat der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, unterliegen dieser Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls dem tschechischen Recht, wobei jedoch die Anwendung zwingender Vorschriften des EU-Mitgliedstaats, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleibt. Die Anwendung von Kollisionsnormen wird hiermit ausgeschlossen.

 

 

16.2 In Fällen, in denen die betreffende Leistung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik erbracht wird und der Vertragspartner ein Verbraucher ist, ist die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständige Stelle die Tschechische Handelsaufsicht mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Identifikationsnummer: 000 20 869, Website: https://adr.coi/cs.

16.3 Der Hotelier bearbeitet Verbraucherbeschwerden unter der folgenden E-Mail-Adresse: info@meetme23.com. Informationen über die Bearbeitung der Beschwerde eines Vertragspartners, der Verbraucher ist, sendet der Vertragspartner an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Hoteliers.

16.4 Der Hotelbetreiber ist nicht verpflichtet, einen Ethikkodex einzuhalten, und hält sich auch auf freiwilliger Basis an keinen Ethikkodex.

16.5 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Geschäftsbedingungen werden von den zuständigen tschechischen Gerichten entschieden, die in der jeweiligen Angelegenheit zuständig sind. Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, so bestimmt sich das zuständige Gericht mit sachlicher Zuständigkeit anhand der Anschrift des Sitzes des Hotelbetreibers, die im aktuellen Auszug aus dem Handelsregister des Hotelbetreibers zum Zeitpunkt der Einleitung des entsprechenden Gerichtsverfahrens angegeben ist.

16.6 Etwaige individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie ausdrücklich Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in Kraft.

16.7 Der Hotelbetreiber ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Zustellung an den Vertragspartner und/oder den Gast in Kraft. Die neue Fassung gilt dann auch für andere Gäste, deren Aufenthalt am Tag des Inkrafttretens der neuen Fassung oder später beginnt, es sei denn, der Vertragspartner kündigt den Vertrag infolge der Zustellung der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb einer Woche nach deren Zustellung.

16.8 Der Hotelbetreiber haftet nicht für Fälle, in denen die vom Vertragspartner oder Gast gewünschten Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht in vollem Umfang oder gar nicht erbracht werden können.

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